1. Vorwort
Die Stadtgarde geht aus der den Mitgliedern der Grossen Viersener Karnevalsgesellschaft e.V. hervor und ist somit ein fester Bestandteil der Gesellschaft.
2. Die Stadtgarde
2.1 Zweck
Die Stadtgarde verfolgt das Ziel ihre Auftritte durch Darbietungen einer eigenen Tanztruppe zu bereichern. Die Organisation im Vorfeld und während der Session übernimmt der Kommandant, der durch den Vorstand der Grossen Viersener Karnevalsgesellschaft e.V. bestimmt wird. Zur Wahrnehmung dieser Verpflichtung geht jedem Mitglied vor Beginn der Session ein Dienstplan zu. Daraus gehen hervor der Treffpunkt, Veranstaltungsort, -beginn und -dauer sowie die Sonderaufgaben einzelner Mitglieder.
2.2 Kommandant
Dem Kommandanten obliegt die Aufgabe, die Stadtgarde zu organisieren sowie für eine angemessene Präsentation anlässlich von Auftritten zu sorgen. Zu diesem Zweck ist der Kommandant gegenüber jedem Mitglied der Stadtgarde, unabhängig von Dienstgrad oder anderer Funktionen weisungsbefugt. Der Kommandant erstellt in Abstimmung mit dem Vorstand den Dienstplan für eine jede Session.
Generell hat sich ein Mitglied im Falle des Fernbleibens von einem Termin beim Kommandanten oder seinem Stellvertreter abzumelden. Zur Präsentation der Stadtgarde legt der Kommandant Art, Umfang und einzusetzende äußere Zeichen des Auftritts fest.
Zur Art eines Auftritts kann z. B. gehören:
Kleiderordnung
Aufstellung
Spalierbildung
Geordneter Marsch
Zum Umfang eines Auftritts kann z. B. gehören:
Antreten
Auf- und Abmarsch
Musikcorps
Tanz
Äußere Zeichen können z. B. sein:
Schwenkfahne
Standarte
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Reglement können in Abstimmung mit dem Vorstand Strafen ausgesprochen werden, deren Höhe sich nach dem Verstoß richtet.
Zur Erfüllung seiner Pflichten kann der Kommandant einzelnen Gardisten Sonderaufgaben zuteilen, wie z. B.:
Schwenkfahne
Standartenträger
In Abstimmung mit dem Vorstand kann er zur Erfüllung besonderer Aufgaben für die anstehende Session Personen benennen, die nicht Mitglieder der Stadtgarde sind. Diese Personen können z. B. sein:
Gardefahrer
Tanzmariechen
Tanzpaar
2.3 Kleiderordnung (Bestandteile)
Die Uniform eines jeden Mitglieds der Stadtgarde besteht aus folgenden Bestandteilen:
Tschako mit Hühnermollenstutzen
Dolman mit Abzeichen der Grossen Viersener Karnevalsgesellschaft e.V.
Attila mit Abzeichen der Grossen Viersener Karnevalsgesellschaft e.V.
Schwarze Hose mit silberner Litze
Schwarze Stiefel
Weiße Handschuhe
Gesellschaftsorden der Grossen Viersener Karnevalsgesellschaft e.V.
Aktueller Jahresorden der Grossen Viersener Karnevalsgesellschaft e.V.
Säbel
Falls vorhanden Schellenbaum der Grossen Viersener Karnevalsgesellschaft e.V.
Es werden nur die am Tag verliehenen Orden von anderen Gesellschaften getragen
Sticker von anderen Gesellschaften oder Vereinen werden nicht an der Uniform befestigt
2.4 Dienstgrade
Mannschaftsdienstgrade: | Fähnrich Oberfähnrich |
Offiziersdienstgrade: | Leutnant |
2.5 Kameradschaftspflege
Der Vorstand sorgt zur Kameradschaftspflege für angemessene Räumlichkeiten, die den Mitgliedern der Stadtgarde als Gardequartier dienen.
Während der Session dient dieses Gardequartier als Treffpunkt für die anstehenden Termine. Von Altweiberdonnerstag bis zum Tulpensonntag steht es nach Absprache mit dem Herbergsvater der Garde als Herberge zur Verfügung. Hier findet auch der Offiziersabend sowie das gemeinschaftliche Frühstück statt.
2.6 Schatzkammer
Der Verein hält ein Archiv sowie einen Fundus, der durch den Vorstand verwaltet wird. Das Archiv dient zur historischen Sammlung von Gardeutensilien. Im Fundus werden aktuelle Uniformbestandteile aufbewahrt, die bei Bedarf ausgegeben werden können.
2.7 Beförderungen/Strafen
Generell entscheidet der Vorstand über ausgesprochene Beförderungen und Strafen.
In den ersten Jahren wird ein Mitglied in regelmäßigen Abständen befördert, bis es den Dienstrang eines Leutnants erreicht. Im Anschluss an diese Regelbeförderungen hängt die nächste Beförderung des Mitglieds von seinem besonderen Engagement im Sinne der Stadtgarde ab. Nach Beschluss des Vorstandes auf Beförderung eines Mitgliedes nimmt der Kommandant diese Beförderung vor.
Verstößt ein Mitglied gegen die Corpsvorschriften oder schädigt durch sein Handeln das Ansehen der Stadtgarde, kann der Vorstand diesem Mitglied Strafen auferlegen. Weitere Verstöße können z. B. sein:
Verweigerung der Anweisung des Kommandanten
Mehrfaches Fehlen zu Terminen
Der Vorstand entscheidet in Abhängigkeit des Vorfalls, ob und welche Strafe ausgesprochen wird. Bei schwerwiegenden Verstößen sind z. B. folgende Strafen denkbar:
Ausschluss vom Tulpensonntags- und/oder Rosenmontagszug
Degradierung
Ausschluss aus der Stadtgarde
2.8 Beendigung Mitgliedschaft
Nach Ende der Vereinsmitgliedschaft hat das ehemalige Mitglied des Aktiven Corps unaufgefordert folgende Utensilien gegen Erstattung des vom Schatzmeister festgelegten Zeitwertes an den Vorstand zurückzugeben:
Tschako mit Hühnermollenstutzen
Dolman mit Abzeichen der Stadtgarde
Attila mit Abzeichen der Stadtgarde
Gesellschaftsorden der Grossen Viersener KG
Darüber hinaus ist jegliches in seinem Besitz befindliche Gardeeigentum wie z. B. Schwenkfahne, Standarte, unverzüglich an den Vorstand zurück zu geben.